Die Kataster-Messungen sind durchzuführen:
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bei der Bildung der neuen Eigentumsobjekte;
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für die früher gebauten aber unangemeldeten Gebäuden u. Bauten;
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in dem Fall, wenn man die Gebäude oder Räume teilen, abtrennen will, oder Die Verschmelzung/ Amalgamation der Eigentumseinheiten durchzuführen ist;
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für die Bauten, die rekonstruiert, renoviert oder anders umgebaut wurden;
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im Vorsprung des Dachs (im Dachboden), wenn man dort Wohnräume oder andere Räume einrichten will;
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bei der Rekonstruktion der generalüberholten oder anders umgebauten Bauten;
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bei der Änderung der Bestimmung der Bauten;
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für die neu gebauten Gebäuden , Räume und Ingenieureinrichtungen (Ingenieurnetze) und Verkehrskommunikationen;
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