Die Kataster-Messungen sind durchzuführen:

  • bei der Bildung der neuen Eigentumsobjekte;

  • für die früher gebauten aber unangemeldeten Gebäuden u. Bauten;

  • in dem Fall, wenn man die Gebäude oder Räume teilen, abtrennen will, oder Die Verschmelzung/ Amalgamation der Eigentumseinheiten durchzuführen ist;

  • für die Bauten, die rekonstruiert, renoviert oder anders umgebaut wurden;

  • im Vorsprung des Dachs (im Dachboden), wenn man dort Wohnräume oder andere Räume einrichten will;

  • bei der Rekonstruktion der generalüberholten oder anders umgebauten Bauten;

  • bei der Änderung der Bestimmung der Bauten;

  • für die neu gebauten Gebäuden , Räume und Ingenieureinrichtungen (Ingenieurnetze) und Verkehrskommunikationen;

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